Bedarfsorientierte Mobilität im ländlichen Raum

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.

Besonderheiten dieser Förderung

Eine kombinierte Förderung mit anderen Förderinstrumenten, etwa den ÖPNV-Zuweisungen, ist bis zu diesem Anteil nachrangig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich

Das Förderinstrument wird über 2017 hinaus verlängert. Die neuen Richtlinien finden Sie unter:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_97_B_11539

FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was kann gefördert werden?

Betriebskostendefizite der ÖPNV-Aufgabenträger bei der Einrichtung von neuen, flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Ein Pilotcharakter ist wünschenswert.

Wer kann gefördert werden?

ÖPNV-Aufgabenträger, in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte

Wo kann die Förderung stattfinden?

Bayernweit im ländlichen Raum im Sinne des jeweiligen Landesentwicklungsprogrammes

Wann kann die Förderung erfolgen?

4-jähriger Förderzeitraum bis 31.12.2024

Wie ist der finanzielle Umfang der Förderung?

Die Förderung erfolgt für die Dauer von maximal vier Jahren mit einer degressiven Förderquote in Höhe von 65 % (erstes Jahr), 55 % (zweites Jahr), 45 % (drittes Jahr), 40 % (viertes Jahr) der entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 23

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